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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung e.K., Inhaberin: Simone Martus-Hensel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote und Leistungen der Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung e.K., Inhaberin: Simone Martus-Hensel (Frankfurt am Main, HRA 18523, nachfolgend „Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung“) gegenüber dem Kunden, soweit nicht einzelvertraglich abweichendes vereinbart wird.
Die Regelungen des besonderen Teils dieser AGB gehen den Regelungen des allgemeinen Teils als Spezialregelungen vor. Der besondere Teil gliedert sich in die Leistungsbereiche:

  • Umzugsverträge und Räumungsvollstreckung für andere als Verbraucher (Abschnitt 2);
  • Umzugsverträge für Verbraucher (Abschnitt 3);
  • reine Transporte und Lagerhaltung (Abschnitt 4);
  • reiner Schlüsseldienst (Abschnitt 5).

Soweit im Rahmen dieser AGB auf sonstige branchenübliche Standardbedingungen verwiesen wird, so finden diese Anwendung. Im Falle etwaiger Widersprüche verbleibt es bei den Regelungen dieser AGB.

1. ALLGEMEINER TEIL

1.1   Geltungsbereich und Leistungsumfang

1.1.1   Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung erbringt – soweit nicht einzelvertraglich abweichendes vereinbart wird – sämtliche vertraglichen Leistungen auf Basis dieser AGB. Dies umfasst insbesondere Leistungen in Zusammenhang mit behördlichen Zwangsräumungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen, wie insbesondere Türöffnungen, Entrümpelungen, Transportdurchführungen sowie die Einlagerung und Entsorgung von Gütern. Der konkrete Leistungsumfang, der Vertragsgegenstand sowie die Vertragsparteien werden durch die Auftragsbestätigung festgelegt. Diese wird von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung erstellt und an den Auftraggeber übermittelt. Der Auftraggeber prüft die Auftragsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit und teilt etwaigen Änderungsbedarf oder etwaige Abweichungen unverzüglich schriftlich mit.

1.1.2   Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung ist berechtigt Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Dies bezieht sich insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, auf die Demontage und die Entsorgung von Gegenständen, auf das Abschleppen von Kfz sowie Schädlingsbekämpfung. Tätigkeiten, die dem zulassungspflichtigen Handwerk vorbehalten sind, werden nicht unmittelbar durch Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung ausgeführt.

1.1.3   Gesetzliche Bestimmungen, von denen nicht abgewichen werden darf, gehen diesen AGB vor.

1.2   Vergütung, Mehraufwand, Zahlungsbedingungen

1.2.1   Die Vergütung der von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis der mit der Auftragsbestätigung übermittelten Preisblätter, die Bestandteil des Vertrags werden. Die angegebenen Preise sind jeweils Nettobeträge zzgl. anfallender Umsatzsteuer und basieren auf den von dem Auftraggeber mitgeteilten Angaben.

1.2.2   Ergeben sich bei der Abwicklung des Auftrages unvorhersehbare oder erschwerte Arbeitsbedingungen, Gesundheitsgefahren oder Zusatzkosten oder verzögert sich die Abwicklung aus Gründen, welche Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung nicht allein oder nicht überwiegend zu vertreten hat, ist Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung dazu berechtigt, Ersatz der zusätzlich entstandenen Aufwendungen und eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen. Hierzu zählen insbesondere Leistungen, die auf gesonderte Weisung des Auftraggebers erbracht werden, sowie Leistungen, deren Erforderlichkeit bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, da sowohl der Auftraggeber als auch Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung aufgrund der Natur der Sache oftmals vor Durchführungen der Leistungen keinen Zutritt zu den betroffenen Räumlichkeiten – und damit einhergehend – keine Kenntnis des erforderlichen Leistungsumfangs haben.

1.2.3   Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt per Überweisung zur Zahlung fällig. Skonto oder sonstige Abzüge werden nur aufgrund gesonderter, schriftlich zu treffender Individualvereinbarung gewährt. Bargeldzahlungen werden nicht akzeptiert.

1.3   Pfandrechte

Pfand- und Zurückbehaltungsrechte zur Absicherung von Forderungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber ist berechtigt, Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung zur Abwendung eines Pfandrechts ein gleichwertiges Sicherungsmittel einzuräumen.

1.4   Aufrechnungsverbot und Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten des Auftraggebers
Gegenüber Forderungen von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung ist die Geltendmachung einer Aufrechnung oder eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

1.5   Pflichten des Auftraggebers

1.5.1   Der Auftraggeber unterrichtet Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung rechtzeitig über alle ihm bekannten, wesentlichen, die Ausführung des Auftrages beeinflussenden Faktoren. Bei gefährlichem Gut hat der Auftraggeber rechtzeitig in Textform die Menge, die genaue Art der Gefahr und die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Handelt es sich um Gefahrgut im Sinne des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter oder um sonstige Güter, für deren Beförderung oder Lagerung besondere gefahrgut- oder abfallrechtliche Vorschriften bestehen, so hat der Auftraggeber die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben, insbesondere die Klassifizierung nach dem einschlägigen Gefahrgutrecht, mitzuteilen und die erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Bei wertvollem oder diebstahlgefährdetem Gut hat der Auftraggeber Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung über Art und Wert des Gutes und das bestehende Risiko zu informieren. Die Hinweispflicht des Kunden umfasst auch alle weiteren, für die Leistungen und deren Schadensrisiken relevanten Informationen. Dies gilt beispielsweise für zu beachtende behördliche Vorschriften und/oder Auflagen. Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung wird durch die in dieser Klausel geregelten Hinweispflichten die Möglichkeit eröffnet, über die Annahme des Auftrags zu entscheiden oder angemessene Maßnahmen für eine sichere und schadenfreie Abwicklung des Auftrags treffen zu können.

1.6   Haftung des Auftraggebers für Falschangaben
Der Kunde haftet gegenüber Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung für die Richtigkeit der mitgeteilten Angaben. Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung ist nicht verpflichtet, die mitgeteilten Angaben nachzuprüfen. Weicht ein erteilter Auftrag von den vereinbarten Anforderungen ab, so steht es Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung frei,

  • die Ausführung des Auftrags zu verweigern;
  • bereits übernommenes Gut zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten; oder
  • den Auftrag auszuführen und eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe zu verlangen.

1.7   Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt unterbrechen, soweit sie die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen unmöglich machen, für die Zeit ihrer Dauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit die Leistungserbringungspflicht von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung. Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung ist in diesen Fällen nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wird, um die daraus resultierenden negativen Folgen für die vertragliche Leistung abzuwenden. Zu Fällen höherer Gewalt gehören, ohne hierauf beschränkt zu sein:

  • die Verhaftung, Beschlagnahme, Einziehung oder sonstige Eingriffe von hoheitlicher Hand;
  • Streiks oder andere für die Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Ereignisse;
  • Epidemien, Pandemien sowie ähnliche Umstände;
  • Krieg, Bürgerkrieg, zivile Unruhen oder kriegsähnliche Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
  • terroristische oder politische Gewalthandlungen;
  • jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst und Schrecken in Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen oder einen Teil derselben Einfluss zu nehmen.

1.8   Datenschutz

Soweit für die Erbringung des jeweiligen Auftrags erforderlich, verarbeitet und speichert Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung die vom Auftraggeber überlassenen Informationen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

1.9   Abwehrklausel

Der Geltung und dem Einbezug entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Solche Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat oder wenn auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

Die AGB von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung gelten auch dann, wenn Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.10   Salvatorische Klausel, Schriftform

1.10.1   Die in der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarungen sind abschließend. Sonstige Nebenabreden bestehen nicht.

1.10.2   Die der Auftragsbestätigung beigefügten Preisblätter sind Vertragsbestandteil. Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten gehen die Regelungen der Auftragsbestätigung den in diesen AGB oder den Preisblättern enthaltenen Regelungen vor.

1.10.3   Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Änderung oder Aufhebung des Erfordernisses der Schriftform.

1.10.4   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Verträge ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eine Regelungslücke vorliegt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Bestimmung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

1.11   Rechtswahl und Gerichtsstand

1.11.1   Auf die Geschäftsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung. Erfüllungsort aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu erbringenden Leistungen ist Frankfurt am Main.

1.11.2   Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung ergebenden Streitigkeiten Frankfurt am Main, sofern nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ein anderer Gerichtsstand gegeben ist. In solchen Fällen ist das Landgericht unabhängig vom Streitwert sachlich zuständig.

2.   BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR UMZUGSVERTRÄGE UND RÄUMUNGSVOLLSTRECKUNG FÜR ANDERE ALS VERBRAUCHER

Die besonderen Bedingungen dieses Abschnitts gelten vorrangig zu den Regelungen des allgemeinen Teils als Spezialregelungen für die von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung zu erbringenden Leistungen bei der Beförderung und Lagerung von Umzugsgut – insbesondere bei Durchführung einer Räumungsvollstreckung –, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.

Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung erbringt Leistungen in diesem Bereich auf Basis der „Allgemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports“ (Stand: Januar 2022) (nachfolgend „ALB 2022“) in Kombination mit den Regelungen der „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen“ (Stand: Januar 2022) (nachfolgend „AGB Umzug 2022“).

Wir weisen vorsorglich auf die von der gesetzlichen Grundhaftung abweichenden Haftungsregelungen in den Ziffern 10-12 der ALB 2022 hin.

Die ALB 2022 sowie die AGB Umzug 2022 sind auf unserer Website abrufbar (https://www.hensel-raeumungen.de/agb) oder auf Anfrage von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung erhältlich.

Die Bestimmungen der ALB 2022 und der AGB Umzug 2022 werden durch die Regelungen dieses Abschnitts wie folgt ergänzt:

2.1   Vertragsparteien

Bei Beauftragung in Zusammenhang mit einer Räumungsvollstreckung wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Vertrag mit dem entsprechenden Auftraggeber als Absender und Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung zustande kommt. Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung handelt ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des entsprechenden Auftraggebers. Weder der Vollstreckungsgläubiger noch der Vollstreckungsschuldner werden zu Parteien des Vertragsverhältnisses. Die Übernahme oder Fortführung des Vertragsverhältnisses durch einen Vollstreckungsgläubiger oder -schuldner ist ausgeschlossen, insbesondere sofern es sich dabei um einen Verbraucher handelt. Die Auslagerung eingelagerter Güter erfolgt nur nach schriftlicher Weisung des Auftraggebers.

2.2   Türöffnungen im Rahmen einer Räumungsvollstreckung

Im Rahmen einer Räumungsvollstreckung bietet Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung unter anderem Türöffnungen sowie Zugangshilfen an. Diese Tätigkeiten erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels, eines Durchsuchungsbeschlusses oder im Rahmen einer Zwangsvollstreckung im Beisein eines hiermit beauftragten Gerichtsvollziehers.

3.   BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR UMZUGSVERTRÄGE FÜR VERBRAUCHER

Die besonderen Bedingungen dieses Abschnitts gelten vorrangig zu den Regelungen des allgemeinen Teils als Spezialregelungen für die von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung zu erbringenden Leistungen bei der Beförderung und Lagerung von Umzugsgut, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.

Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung erbringt Leistungen in diesem Bereich auf Basis der AGB Umzug 2022.

Die AGB Umzug 2022 sind auf unserer Website abrufbar (https://www.hensel-raeumungen.de/agb) oder auf Anfrage von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung erhältlich.

4.   BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR REINE TRANSPORTE UND LAGERHALTUNG

Die besonderen Bedingungen dieses Abschnitts gelten vorrangig zu den Regelungen des allgemeinen Teils als Spezialregelungen für die von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung zu erbringenden Leistungen im Bereich des Transport- und Lagerrechts, sofern es sich bei diesen Leistungen nicht um einen Umzugsvertrag handelt.

Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung erbringt Leistungen in diesem Bereich auf Basis der „Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017“ (nachfolgend „ADSp 2017“).

Wir weisen vorsorglich auf die von der gesetzlichen Grundhaftung abweichenden Haftungsregelungen in den Ziffern 22-25 der ADSp 2017 hin.

Die ADSp 2017 sind auf unserer Website abrufbar (https://www.hensel-raeumungen.de/agb) oder auf Anfrage von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung erhältlich.

Die Bestimmungen der ADSp 2017 werden durch die Regelungen dieses Abschnitts wie folgt ergänzt:

4.1   Ausschluss von Ziffer 16 Satz 1 und Satz 2 der ADSp 2017

Ziffer 16 Satz 1 und Satz 2 der ADSp 2017 finden keine Anwendung.

4.2   Klarstellung zu Ziffer 19 der ADSp 2017

Es wird klargestellt, dass eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden, außervertraglichen Ansprüchen nur dann zulässig ist, wenn der fällige Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.3   Klarstellung zu Ziffer 30.3 der ADSp 2017

Gerichtsstand im Sinne der Ziffer 30.3 Satz 1 der ADSp 2017 ist ausschließlich Frankfurt am Main. Ziffer 30.3 Satz 2 der ADSp 2017 bleibt hiervon unberührt. Das Landgericht ist unabhängig vom Streitwert zuständig.

5.   BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR REINEN SCHLÜSSELDIENST

Die besonderen Bedingungen dieses Abschnitts gelten vorrangig zu den Regelungen des allgemeinen Teils als Spezialregelungen für die von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung zu erbringenden Leistungen im Bereich des Schlüsseldienstes.

5.1   Vertragsgegenstand

Gegenstand des Schlüsseldienstes ist die Öffnung der gegenständlichen Tür und des Schlosses ohne Beschädigung. Durch den fachmännischen Einsatz bestimmter Werkzeuge zur Türöffnung kann es zu Beschädigungen an der zu öffnenden Tür bzw. an dem zu öffnenden Schloss kommen. Ist eine Türöffnung voraussichtlich nicht ohne Beschädigung der Tür bzw. des Türrahmens oder nicht ohne Beschädigung des Türschlosses möglich, so wird die weitere Ausführung der Türöffnung von dem gesonderten Einverständnis des Kunden abhängig gemacht. Auf die Abrechnung solcher erschwerten Türöffnungen nach Maßgabe der übermittelten Preisblätter wird hingewiesen.

5.2   Haftung von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung

Die Haftung von Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung bestehen. Außerdem gilt dieser Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

5.3   Nachweis zur Berechtigung der Türöffnung

Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung ist berechtigt, von dem Kunden einen Nachweis über die Berechtigung zur Öffnung der Tür zu verlangen. Der Nachweis kann durch ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) erfolgen. Zusätzlich zu amtlichen Ausweisdokumenten können auch Kopien von Mietverträgen, Testamenten oder Vollmachten als Berechtigungsnachweis anerkannt werden. Ist eine eindeutige Legitimation nicht möglich, ist Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung berechtigt, die Öffnung der Tür zu verweigern oder die Polizei hinzuzuziehen.

Stand 1. August 2025

Die AGB im PDF-Format zum Download

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Walter Hensel Möbeltransport und Lagerung e.K., Inhaberin: Simone Martus-Hensel: W. Hensel AGB

  • Allgemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (Stand: Januar 2022): Alb 2022

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen (Stand: Januar 2022): AGB Umzug 2022